Die Beitragsregelung im Mainzer Ruder-Verein von 1878 e.V.
Ab 2009 zahlen alle Mitglieder zusätzlich 1/3 ihres Beitrages im Rahmen der Neubauumlage,
welche notwendig ist, um den Bau des
neuen Bootshauses zu finanzieren.
Jahresbeiträge:
Die Jahresbeiträge einschließlich Verbandsbeitrag, Versicherung und Vereinszeitung
betragen (Stand 6.3.2009) für:
1. Ausübende Mitglieder bis 18 Jahre sowie Schüler, Studierende und Auszubildende 180 €/Jahr
2. Aktive 300 €/Jahr
3. Auswärtige aktive Mitglieder 190 €/Jahr
(dazu zählen nicht die Postleitbereiche 60…, 64…, 55…, 65…)
4. Passive 190 €/Jahr
5. Familienmitglieder nach den Bestimmungen der Beitragsordnung:
Das erste Mitglied bezahlt den vollen Beitrag seiner Beitragspruppe.
Jedes weitere Mitglied einer Familie bezahlt 50% seiner üblichen
Beitragspruppe.
Der Familienbeitrag wird nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die
Berufsausbildungsermäßigung (nach Vollendung des 26. Lebensjahres) nicht
mehr gewährt.
Nach Vollendung des 26. Lebensjahres ist der Mitgliederverwaltung bis zum
15. 3. eines jeden Jahres zur Fortführung der ermäßigten Beitragsklasse eine
Ausbildungsbescheinigung vorzulegen.
Beispiel 1:
1. Mitglied Aktiv voller Beitrag von 300 €/Jahr
2. Mitglied Aktiv 300 € ermäßigt um 50% auf 150 €/Jahr
3. Mitglied Schüler, Studierende und Auszubildende 180 € ermäßigt um 50% auf 90 €/Jahr
Beispiel 2:
1. Mitglied Aktiv voller Beitrag von 300 €/Jahr
2. Mitglied Passiv 190 € ermäßigt um 50% auf 95 €/Jahr
Bemerkung:
Außerdem zahlen ausübende Mitglieder eine Aufnahmegebühr von 2/3 eines Jahresbeitrages.
In dieser Gebühr ist ein Gutschein für ein Vereinstrikot enthalten.
Arbeitsdienst im Bootshausgelände: 10 €/Jahr für 12 – 18jährige.
Rückvergütung bei Arbeitsleistung. Diese Rückvergütung fließt in der Regel in die Jugendkasse.
Aus der Satzung: Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Die Beiträge für das laufende Vereinsjahr setzt die Mitgliederversammlung
jeweils fest.
Die Beiträge sind mit der Festsetzung fällig, können jedoch in
Raten halb- oder vierteljährlich gezahlt werden
(1/4-jährliche Beitragszahler
zahlen einen Aufschlag von 4% und 1/2-jährliche 2%).
Die Beiträge
werden abgebucht (bei Ruderkurs-Teilnehmern einmaliger Einzug).
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
Er ist nur am Ende des
Vereinsjahres unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Eine Austrittserklärung ist schriftlich (keine Email) an den Vorstand zu richten.
Eine Austrittserklärung zu Beginn des Kalenderjahres ist nicht möglich,
da vom Vereinsbeitrag eines jeden Mitgliedes Beiträge an den Kreis- und Landessportbund,
den Landesruderverband sowie an den Deutschen Ruderverband abgeführt werden müssen.
Unseren Mitgliedsantrag finden Sie
hier.