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Ruderregeln und Fahrtordnung

Die Grundregel beim Rudern erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (vgl. § 1 Straßenverkehrsordnung).

Voraussetzung dafür ist die sichere Beherrschung der Rudertechnik, die Kenntnis der Grundbegriffe, der Ruderkommandos und die Befolgung der Verhaltensregeln zu Land und auf dem Wasser.

Grundbegriffe

Bootsklassen

Bei den Ruderbooten unterscheidet man zwischen Gig-Booten und Rennbooten, die sich in der Bootsform, in den zum Bau verwendeten Materialien und daraus resultierend im Gewicht unterscheiden. Zusätzlich unterscheidet man zwischen Skullbooten und Riemenbooten:

Skullboote (= zwei Ruder je Ruderin/Ruderer):

  • Einer (Abkürzung = 1 x)
  • Doppelzweier (Abkürzung = 2 x)
  • Doppeldreier (Abkürzung = 3 x)
  • Doppelvierer mit Steuermann/-frau (Abkürzung = 4 x +)
  • Doppelvierer ohne Steuermann/-frau (Abkürzung = 4 x –)
  • Doppelfünfer (Abkürzung = 5 x)
  • Doppelsechser (Abkürzung = 6 x)
  • Doppelachter (Abkürzung = 8 x)

Riemenboote (je Ruderin/Ruderer ein Ruder (= Riemen), das mit beiden Händen umfasst wird:

  • Zweier ohne Steuermann/-frau (Abkürzung = 2 –)
  • Zweier mit Steuermann/-frau (Abkürzung = 2 +)
  • Vierer mit Steuermann/-frau (Abkürzung = 4 +)
  • Vierer ohne Steuermann/-frau (Abkürzung = 4 –)
  • Achter mit Steuermann/-frau (Abkürzung = 8 +)

Bootsbehandlung an Land

Oberstes Gebot nach der Personensicherheit ist es, das anvertraute Material (Boote, Skulls, Riemen) schonend und pfleglich zu behandeln, um Schäden, deren Beseitigung teuer ist, zu vermeiden.

Transportieren der Skulls bzw. Riemen

Nie mehr als ein Paar Skulls oder einen Riemen tragen! Es ist beim Heraustragen aus der Bootshalle oder beim Hereintragen in die Bootshalle stets nach vorne zu halten. Skulls und Riemen sind immer mit dem Blatt nach unten abzustellen bzw. in der Bootshalle in den dafür vorgesehenen Regalen abzuhängen.

Lagern und Transport der Boote

Grundsätzlich werden die Boote mit dem Bug zum Wasser liegend eingelagert.Die Boote liegen kieloben auf einem Rollenlager bzw. -wagen, das bzw. der zunächst herauszuziehen ist.

Boote werden stets mit dem Kiel oben getragen. Die Gig-Boote fasst man nur am Dollbord an, die Rennboote am Waschbord. Keinesfalls dürfen Boote an ihren Auslegern gehalten oder getragen werden!

Herausnehmen und Einlegen der Boote

Beim Herausnehmen und Wiedereinlegen der Boote aus bzw. in ihre Lager ist größte Vorsicht geboten, um Beschädigungen zu vermeiden. Bevor ein Boot zu Wasser gebracht wird, sollte es auf dem Bootsplatz einer kurzen Durchsicht unterzogen werden. Kleinere Defekte sind möglichst sofort von der Mannschaft zu beheben. Werden größere Schäden festgestellt und ist das Boot deshalb nicht fahrbereit, so ist es wieder in sein Lager zurückzulegen, ein „Gesperrt”-Schild anzubringen und der entsprechende Eintrag im Fahrtenbuch vorzunehmen. Zusätzlich ist das Formular “Schadensmeldung” leserlich auszufüllen und zu unterschreiben.

Bootspflege

Nach jeder Fahrt sind benutzte Boote einschließlich der Rollschienen nass zu reinigen und abzutrocknen. Verbleibende Wassertropfen am Doll-/Waschbord und an den Auslegern sind sorgfältig abzutrocknen. Die Bootsputzlappen werden anschließend zum Trocknen aufgehängt. Der Wasserschlauch ist nach Gebrauch sorgfältig aufzurollen und der Wasserhahn zu schließen.

Fahrtenbuch

Vor jeder Fahrt sind alle erforderlichen Eintragungen im Fahrtenbuch vorzunehmen. Frühestens 30 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit kann maximal 1 Boot und dessen Besatzung von einem Mannschaftsmitglied im Fahrtenbuch eingegeben werden. Das betreffende Boot gilt damit als belegt bzw. reserviert. Gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness gebieten es, dass eine Bootsreservierung im Falle der nicht zur Ausführung kommenden Fahrt unverzüglich wieder annulliert wird.

Fahrtordnung

Die Fahrtordnung enthält verbindliche Anordnungen des Vereins für das Verhalten zu Lande und zu Wasser. Sie dienen sowohl dem Schutz der Vereinsmitglieder und anderer Personen als auch der Vermeidung von Schäden am Eigentum des Vereins. Jedes Mitglied muss diese Fahrtordnung kennen und strikt einhalten.

Ruderkommandos

Die Verwendung und Kenntnis der Ruderkommandos ist wichtig beim Umgang mit den Booten, um beim Rudern die exakte und zeitgleiche Ausführung von Manövern zu gewährleisten. Alle Kommandos bestehen aus der Ankündigung (z.B. „Mannschaft“) und dem Ausführungsbefehl (z.B. „ans Boot“). Sie sollen vom Obmann/-frau laut und deutlich gegeben werden.

Diese Ruderbefehle gelten bei allen Vereinen des Deutschen Ruderverbandes (DRV). Sie wurden eingeführt, damit Ruderer, die aus verschiedenen Vereinen kommen und gemeinsam in einem Boot rudern, wissen, was die Steuerleute kommandieren.

Verhaltensregeln auf dem Wasser

Obrstes Gebot auf dem Wasser ist die gegenseitige Rücksichtnahme, so dass kein anderes Schiff bzw. Boot gefährdet oder beschädigt wird.

Alkohol und Fahruntüchtigkeit

Wer ein Ruderboot führt oder steuert, muss fahrtüchtig sein (§§ 315a, 316 Strafgesetzbuch). Obmann/frau, Steuermann/frau bzw. Schlagmann/frau mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,3 Promille gelten als relativ fahruntüchtig und mit einer von mehr als 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig. Dem Alkoholeinfluss gleichgestellt ist der Einfluss anderer berauschender Mittel, die ähnlich wie Alkohol beeinflussen können (z.B. Drogen, Medikamente).

Ausweichen

Die Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt und darf nicht behindert werden.

Wichtig: Nicht in den toten Sichtwinkel der Schifffahrt fahren! Dieser kann bis zu ab dem Bug 350 m betragen!

Bei der Begegnung von Sportbooten (Kleinfahrzeugen) gilt der Grundsatz „Windkraft vor Muskelkraft vor Motorkraft“: Alle Muskelkraft-Boote fahren beim Begegnen mit der Backbordseite an der Backbordseite des anderen vorbei (also wie beim Ausweichen nach Steuerbord gehen). Im Kreuzungsverkehr gilt rechts vor links wie im Straßenverkehr: Nicht in den Kurs eines Ruderbootes, Kanus oder Paddelbootes fahren, das man an Steuerbord hat, warten oder gegebenenfalls auch wieder nach Steuerbord ausweichen.

Beim Ausweichen durch ein deutliches Manöver dem anderen Schiff bzw. Boot die eigene Absicht rechtzeitig signalisiseren.

Bei allen Gelegenheiten, in denen sich Boote begegnen oder überholen, bei der Wende am Ende eines Streckenabschnittes oder bei sonst gegebener Vorbeifahrt, kann es vorkommen, dass sich zwei oder mehrere Boote zunächst unbemerkt gefährlich nahe kommen, sich also auf Kollisionskurs befinden. In solchen Fällen helfen nur entschlossene, laute Zurufe, um das sich nähernde Boot zum Kurswechsel oder zum Stoppen zu bringen!

Gewitter

Die Gefahr von einem Blitz getroffen zu werden, ist auf dem Wasser größer als an Land. Deshalb geht man bei Gewitter gar nicht aufs Wasser oder – wenn man im Boot von einem Gewitter überrascht wird – rudert man schnellstmöglich ans Ufer und holt das Boot, wenn möglich, aus dem Wasser.

Auf der Wetter-Seite des MRV bitte die Wetterwarnungen des DWD beachten.

Kentern

Kentert ein/e Ruderer/in oder eine Mannschaft oder muss das Boot aus anderen (Schadens-)Gründen noch auf Wasser verlassen werden, gilt als oberstes Gebot: „Zuerst bringen sich alle Ruderer/Ruderinnen in Sicherheit und kümmern sich erst dann entsprechend den Möglichkeiten um das Material!” Dieser Grundsatz gilt ganz besonders im Winter, wenn die Wassertemperatur sehr niedrig ist. Unterkühlung tritt bei solchen Temperaturen sehr rasch ein und kann im Wasser zu tödlicher Bewegungsunfähigkeit führen.

Sollte man durch die Strömung nach draußen in die Fahrrinne gezogen werden, kann man versuchen, mit dem Oberkörper auf das gekenterte Boot kommen (vorzugsweise von Bug oder Heck her), um ihn aus dem kalten Wasser zu bekommen. Funktions(unter)wäsche beginnt so wieder zu wärmen. Sehr viel besser sichtbar für Schifffahrt und Rettungsdienst ist man dann auch.

Beim Kenter bei normalen Wasser- und Lufttemperaturen sollte nach Möglichkeit mit dem Boot an das nächste erreichbare Ufer geschwommen und das Boot dort gesichert werden.

Pausen

Bootsbesatzungen, die eine Pause einlegen wollen, müssen darauf achten, dass sich ihr Boot außerhalb der üblichen Fahrtroute befindet. Spontanes und für nachfolgende Ruderboote unvermutetes Anhalten im normalen Fahrbereich ist gefährlich! In der Regel sollte ein Boot zum Parken in die Strommitte gesteuert werden.

Rechtsfahrgebot

Es gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot, d.h. auf der Steuerbordseite wird mit einem angemessenen Sicherheitsabstand am Ufer entlang gerudert.

Überholen

Das langsamere Boot weicht dem schnelleren Überholer rechtzeitig in Richtung Gewässermitte aus.

Durch ein deutliches Manöver dem anderen Schiff bzw. Boot die eigene Absicht rechtzeitig signalisieren.

Schäden und Notfälle

Nimmt ein Boot während der Fahrt Schaden, so ist unverzüglich zum Bootshaus zurückzurudern. Ist das auf Grund des Schadens nicht möglich, ist das Boot an sicherer Stelle abzulegen oder anderweitig zu sichern und der Rücktransport zu veranlassen. Nach Möglichkeit sollte ein Mannschaftsmitglied bis zur Bergung beim Boot verbleiben. Entsprechendes gilt, falls Schäden an fremdem Eigentum verursacht wurden. Schäden oder Defekte an Boot, Skulls bzw. Riemen und Steuer sind nach Fahrtende im Fahrtenbuch einzutragen.

Wellen

Bei höheren Wellen (z.B. Heckwellen von Schiffen) ist das Boot so zu steuern, dass es parallel zu den Wellen fährt bzw. liegt. Erforderlichenfalls ist das Kommando “Ruder halt” zu geben und die Blätter sind flach auf das Wasser zu legen, um das Boot zu stabilisieren (sog. “Abreiten”).

Wanderruderfahrten

Wanderruderfahrten sind mit vorheriger Zustimmung des Ruderwarts möglich. Fällt eine genehmigte Wanderruderfahrt aus oder soll terminlich verschoben werden, ist dieses vom verantwortlichen Fahrtenleiter unverzüglich dem Ruderwart mitzuteilen. Eine Terminverschiebung bedarf einer erneuten Genehmigung! Wird ein Zugfahrzeug des MRV genutzt, dann wird dieses vom verantwortlichen Fahrer mit vollem Kraftstofftank übernommen und nach der Rückkehr wieder mit vollem Tank und in gereinigtem Zustand abgegeben. Eigenverantwortliche Kontrolle des Fahrzeugs auf seinen ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand hat der Fahrer vor Fahrtantritt vorzunehmen. Bereits vorhandene Schäden sollten schriftlich festgehalten werden.

Rudern im Winter

Im Winter wird bei sehr niedrigen Wassertemperaturen empfohlen – zumindest in Einern und Zweiern – nur in Begleitung zu trainieren. Moderne, eng anliegende Funktionskleidung ist unabdingbar. Bei einer Kenterung sollte prinzipiell beim Boot geblieben und Hilfe gerufen werden, denn die eigene Rettung durch Schwimmen ist wirklich eher unwahrscheinlich. Auch geübte Schwimmer sind dabei sofort in allergrößter Lebensgefahr.

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