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Aufnahmegebühr (einmalig) |
Monatsbeitrag |
Neubauumlage (jährlich) |
Aktive Mitglieder |
233 € |
37,60 € |
100 € |
Jugendliche Mitglieder |
140 € |
21,70 € |
60 € |
Passive Mitglieder |
– |
18,40 € |
63 € |
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146 € |
21,70 € |
63 € |
Ermäßigung für Familien
Bezahlt ein Mitglied den vollen Aktiven-Beitrag, ermäßigen sich Jahresbeitrag und Neubauumlage für jeden weiteren Angehörigen (häuslicher Lebenspartner, Kinder) um 50% der normalen Werte; die Aufnahmegebühr ermäßigt sich nicht.
Zahlungs- und Einzugstermine
Monatsbeitrag bei jährlicher Zahlung
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Monatsbeitrag bei halbjährlicher bzw. vierteljährlicher Zahlung (zweite bzw. dritte Teilzahlung)
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Monatsbeitrag bei vierteljährlicher Zahlung (zweite und vierte Teilzahlung)
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Schließfachmiete: klein 10€, groß 20€ (jeweils jährlich)
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Einlagerungsentgelt für Privatboote: 1x/2x mtl. 20€, 4x mtl. 30€ (jährliche Zahlung)
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Zusätzliche Hinweise und Vereinbarungen
- Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
- Im Beitrittsjahr werden Monatsbeiträge und Neubauumlage anteilig nach Monaten bezahlt. Die Aufnahmegebühr wird voll bezahlt.
- Die Beiträge für das laufende Vereinsjahr setzt die Mitgliederversammlung fest. Die Beiträge sind mit der Festsetzung fällig, können statt jährlich jedoch in Raten halb- bzw. vierteljährlich (2% bzw. 4% Aufschlag) gezahlt werden.
- Die Neubauumlage wird ausschließlich zur Finanzierung des Bootshaus-Neubaus (Kredittilgungen) verwendet.
- Innerhalb der ersten sechs Wochen der Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist die Mitgliedschaft gekündigt werden.
- Jung-MRV-Abgabe: für Mitglieder im Alter bis 18 Jahre werden jährlich 10,- € eingezogen. Dieses Geld steht dem Jung-MRV für seine Aktivitäten zur Verfügung.
- Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Er ist nur am Ende des Vereinsjahres unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.