Wind und Wetter:

AktuellWind und Wetter

Bei Nebel ist das Rudern verboten, wenn das andere Rheinufer von der Pritsche aus nicht mehr zu sehen ist. Ein Ruderverbot gilt auch bei Wellen mit Schaumkronen.

Webcam der Stadt Mainz

Quelle: Webcam der Stadt Mainz mit Blick von der Bastion Schönborn auf Mainz

Bei Nordwinden mit > 20 km/h (> 3 Bft) sind gefährliche Wellen auf dem Rhein möglich!

Hinweise zur Sicherheit:

HochwasserNiedrigwasserNebelWind und WellenGewitterDunkelheitWinterhalbjahr

Das Rudern ist nach der Fahrtordnung verboten, wenn der Wasserstand des Rheins die Hochwassermarke I (4,75m) erreicht bzw. überschritten hat. Das gilt für Renn- wie auch für Gigboote.

Bei steigendem Wasserpegel sollte man besonders auf Treibholz achten. Mit Wasser vollgesogene Baumstämme schwimmen teilweise unter der Wasseroberfläche und sind kaum sichtbar, können aber den Bootskörper beschädigen.

Ab einem Pegelstand von weniger als 2m ist das Befahren folgender Gewässer nach der Fahrtordnung nicht mehr gestattet:

  • Acker: oberhalb der Steganlage des dortigen Motorbootclubs; bis 1,70m ist der Acker nur noch eingeschränkt ruderbar
  • Bleiaubach: ab Hafen Gustavsburg stromauf
  • Rhein: Altrheinarm ab der Insel bis zum Steindamm Laubenheimer Werth (Mainzer Rheinseite oberhalb der Autobahnbrücke)
  • Main: ab der Kostheimer Brücke

Der Ruderbetrieb ist nach der Fahrtordnung einzustellen, wenn der Nebel so dicht ist, dass das andere Rheinufer von der Pritsche aus nicht mehr zu sehen ist, oder die Trainer, Übungsleiter oder Ruderwarte das Rudern wegen Nebels verbieten.

Der Ruderbetrieb ist nach der Fahrtordnung einzustellen, wenn der Rhein solche Wellen bildet, dass Schaumkronen entstehen, insbesondere bei Winden aus Norden oder Nordost. Die Unwetterwarnungen des Wetterdienstes sind zu beachten.

Bei Gewitter ist der Aufenthalt auf dem Wasser lebensgefährlich! Die Unwetterwarnungen des Wetterdienstes sind zu beachten.

Alle Fahrten müssen vor Eintritt der Dunkelheit beendet sein. Nachtfahrten sind für den allgemeinen Ruderbetrieb generell verboten.

Zwischen dem 1. November und dem 30. April ist für Ruderinnen und Ruderer aller Altersklassen die Benutzung von Kleinbooten (Einer / Zweier ohne) nur in Begleitung eines Trainingsmotorbootes gestattet. Sollte eine Begleitung nicht möglich sein, so ist auf dem Wasser eine Rettungsweste zu tragen.

Pegel, Wassertemperatur, Fließgeschwindigkeit:

Aktueller Stand7 Tage mit Prognose31 TageHistorische WerteWassertemperaturFließgeschwindigkeit

Bei steigendem Pegel auf Treibgut im Wasser achten. Bei mehr als 4,75 m besteht Ruderverbot!

 

Verlauf des Pegels der letzten 7 Tage mit Voraussage

Verlauf des Pegels der letzten 31 Tage

Mittlerer Wasserstand (MW) vom 01.11.2000 bis 31.10.2010 = 301 cm
Mittlerer Niedrigwasserstand (MNW) vom 01.11.2000 bis 31.10.2010 = 177 cm
Mittlerer Hochwasserstand (MHW) vom 01.11.2000 bis 31.10.2010 = 553 cm
Niedrigster Niedrigwasserstand (NNW) = 110 cm am 02.11.1947
Höchster Hochwasserstand (HHW) = 795 cm am 28.11.1882

Quelle: http://undine.bafg.de/

Der Rhein fließt bei Mittlerem Wasserstand (MW) mit ca. 1,5 m/s (= ca. 5 km/h) an Mainz vorbei. Dabei fließt er in geraden Abschnitten in der Mitte schneller als in Ufernähe. In Kurven wird das Wasser durch die Zentrifugalkraft zum äussersten Rand der Kurve getragen („Prallhang“), so dass die Fließgeschwindigkeit dort größer ist als am gegenüberliegenden Ufer („Gleithang“). Bei Hochwasser fließt der Rhein schneller als bei Niedrigwasser, weil bei Hochwasser das Flussbett tiefer liegt.

Durchflussmenge (m3/s) am Pegel Mainz: