Wind und Wetter:
Bei Nebel ist das Rudern verboten, wenn das andere Rheinufer von der Pritsche aus nicht mehr zu sehen ist. Ein Ruderverbot gilt auch bei Wellen mit Schaumkronen.
Quelle: Webcam der Stadt Mainz mit Blick von der Bastion Schönborn auf Mainz
Bei Nordwinden mit > 20 km/h (> 3 Bft) sind gefährliche Wellen auf dem Rhein möglich!
Hinweise zur Sicherheit:
Das Rudern ist nach der Fahrtordnung verboten, wenn der Wasserstand des Rheins die Hochwassermarke I (4,75m) erreicht bzw. überschritten hat. Das gilt für Renn- wie auch für Gigboote.
Bei steigendem Wasserpegel sollte man besonders auf Treibholz achten. Mit Wasser vollgesogene Baumstämme schwimmen teilweise unter der Wasseroberfläche und sind kaum sichtbar, können aber den Bootskörper beschädigen.
Ab einem Pegelstand von weniger als 2m ist das Befahren folgender Gewässer nach der Fahrtordnung nicht mehr gestattet:
- Acker: oberhalb der Steganlage des dortigen Motorbootclubs; bis 1,70m ist der Acker nur noch eingeschränkt ruderbar
- Bleiaubach: ab Hafen Gustavsburg stromauf
- Rhein: Altrheinarm ab der Insel bis zum Steindamm Laubenheimer Werth (Mainzer Rheinseite oberhalb der Autobahnbrücke)
- Main: ab der Kostheimer Brücke
Der Ruderbetrieb ist nach der Fahrtordnung einzustellen, wenn der Nebel so dicht ist, dass das andere Rheinufer von der Pritsche aus nicht mehr zu sehen ist, oder die Trainer, Übungsleiter oder Ruderwarte das Rudern wegen Nebels verbieten.
Der Ruderbetrieb ist nach der Fahrtordnung einzustellen, wenn der Rhein solche Wellen bildet, dass Schaumkronen entstehen, insbesondere bei Winden aus Norden oder Nordost. Die Unwetterwarnungen des Wetterdienstes sind zu beachten.
Bei Gewitter ist der Aufenthalt auf dem Wasser lebensgefährlich! Die Unwetterwarnungen des Wetterdienstes sind zu beachten.
Alle Fahrten müssen vor Eintritt der Dunkelheit beendet sein. Nachtfahrten sind für den allgemeinen Ruderbetrieb generell verboten.
Pegel, Wassertemperatur, Fließgeschwindigkeit:
Bei steigendem Pegel auf Treibgut im Wasser achten. Bei mehr als 4,75 m besteht Ruderverbot!
Mittlerer Wasserstand (MW) vom 01.11.2000 bis 31.10.2010 | = 301 cm |
Mittlerer Niedrigwasserstand (MNW) vom 01.11.2000 bis 31.10.2010 | = 177 cm |
Mittlerer Hochwasserstand (MHW) vom 01.11.2000 bis 31.10.2010 | = 553 cm |
Niedrigster Niedrigwasserstand (NNW) | = 110 cm am 02.11.1947 |
Höchster Hochwasserstand (HHW) | = 795 cm am 28.11.1882 |
Quelle: http://undine.bafg.de/
Durchflussmenge (m3/s) am Pegel Mainz: