Mitgliedsbeiträge
Die Jahresbeiträge einschließlich Verbandsbeitrag, Versicherung und Vereinszeitung sowie die zusätzliche Neubauumlage betragen für:
Aufnahmegebühr (einmalig) | Monatsbeitrag | Neubauumlage (jährlich) | |
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Aktive Mitglieder | 233 € | 34,65 € | 100 € |
Jugendliche Mitglieder | 140 € | 19,95 € | 60 € |
Passive Mitglieder | – | 17,50 € | 63 € |
Auswärtige aktive Mitglieder
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146 € | 19,95 € | 63 € |
Ermäßigung für Familienmitglieder im Sinne der Beitragsordnung:
Bezahlt ein Mitglied den vollen Aktiven-Beitrag, ermäßigen sich Jahresbeitrag und Neubauumlage für jeden weiteren Angehörigen (häuslicher Lebenspartner, Kinder) um 50% der normalen Werte; die Aufnahmegebühr ermäßigt sich nicht.
Beitragsarten und Einzugstermine
Monatsbeitrag bei jährlicher Zahlung
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1. April
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Monatsbeitrag bei halbjährlicher bzw. vierteljährlicher Zahlung (zweite bzw. dritte Teilzahlung)
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1. Oktober
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Monatsbeitrag bei vierteljährlicher Zahlung (zweite und vierte Teilzahlung)
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1. Januar und 1. Juli
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Jung-MRV-Abgabe
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1. Juni
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Neubauumlage
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1. Mai
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Schließfachmiete (klein 10€, groß 20€)
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1. Februar
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Privatbootlagermiete (1x/2x 150€, 4x 200€)
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1. Februar
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Zusätzliche Hinweise und Vereinbarungen
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Im Beitrittsjahr werden Monatsbeiträge und Neubauumlage anteilig nach Monaten bezahlt. Die Aufnahmegebühr wird voll bezahlt.
Die Beiträge für das laufende Vereinsjahr setzt die Mitgliederversammlung fest. Die Beiträge sind mit der Festsetzung fällig, können statt jährlich jedoch in Raten halb- bzw. vierteljährlich (2% bzw. 4% Aufschlag) gezahlt werden.
Die Neubauumlage wird ausschließlich zur Finanzierung des Bootshaus-Neubaus (inkl. Kredittilgungen) verwendet.
Innerhalb der ersten sechs Wochen der Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist die Mitgliedschaft gekündigt werden.
Jung-MRV-Abgabe: für Mitglieder im Alter bis 18 Jahre werden jährlich 10,- € eingezogen. Dieses Geld steht dem Jung-MRV für seine Aktivitäten zur Verfügung.
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Er ist nur am Ende des Vereinsjahres unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.