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Wetter/Pegel

Pegel: 30 Tage Verlauf

Verlauf des Pegels der letzten 31 Tage

Pegel: Tagesverlauf

Wassertemperatur

Quelle: https://undine.bafg.de/

Fließgeschwindigkeit

Der Rhein fließt bei Mittlerem Wasserstand (MW) mit ca. 1,5 m/s (= ca. 5 km/h) an Mainz vorbei. Dabei fließt er in geraden Abschnitten in der Mitte schneller als in Ufernähe. In Kurven wird das Wasser durch die Zentrifugalkraft zum äussersten Rand der Kurve getragen („Prallhang“), so dass die Fließgeschwindigkeit dort größer ist als am gegenüberliegenden Ufer („Gleithang“). Bei Hochwasser fließt der Rhein schneller als bei Niedrigwasser, weil bei Hochwasser das Flussbett tiefer liegt.


Das Rudern ist nach der Fahrtordnung verboten, wenn der Wasserstand des Rheins die Hochwassermarke I (4,75m) erreicht bzw. überschritten hat. Das gilt für Renn- wie auch für Gigboote.

Bei steigendem Wasserpegel sollte man besonders auf Treibholz achten. Mit Wasser vollgesogene Baumstämme schwimmen teilweise unter der Wasseroberfläche und sind kaum sichtbar, können aber den Bootskörper beschädigen

Niedrigwasser

Ab einem Pegelstand von weniger als 2 m ist das Befahren folgender Gewässer nach der Fahrtordnung nicht mehr gestattet:

  • Acker: oberhalb der Steganlage des dortigen Motorbootclubs; bis 1,70m ist der Acker nur noch eingeschränkt ruderbar
  • Bleiaubach: ab Hafen Gustavsburg stromauf
  • Rhein: Altrheinarm ab der Insel bis zum Steindamm Laubenheimer Werth (Mainzer Rheinseite oberhalb der Autobahnbrücke)
  • Main: ab der Kostheimer Brücke

Nebel

Der Ruderbetrieb ist nach der Fahrtordnung einzustellen, wenn der Nebel so dicht ist, dass das andere Rheinufer von der Pritsche aus nicht mehr zu sehen ist, oder die Trainer, Übungsleiter oder Ruderwarte das Rudern wegen Nebels verbieten.

Wind und Wellen

Der Ruderbetrieb ist nach der Fahrtordnung einzustellen, wenn der Rhein solche Wellen bildet, dass Schaumkronen entstehen, insbesondere bei Winden aus Norden oder Nordost. Die Unwetterwarnungen des Wetterdienstes sind zu beachten.

Gewitter

Bei Gewitter ist der Aufenthalt auf dem Wasser lebensgefährlich! Die Unwetterwarnungen des Wetterdienstes sind zu beachten.

Dunkelheit

Alle Fahrten müssen vor Eintritt der Dunkelheit beendet sein. Nachtfahrten sind für den allgemeinen Ruderbetrieb generell verboten.

Winterhalbjahr

Zwischen dem 1. November und dem 30. April ist für Ruderinnen und Ruderer aller Altersklassen die Benutzung von Kleinbooten (Einer / Zweier ohne) nur in Begleitung eines Trainingsmotorbootes gestattet. Sollte eine Begleitung nicht möglich sein, so ist auf dem Wasser eine Rettungsweste zu tragen.

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